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FAKULTÄT FÜR BIOLOGIE, CHEMIE UND GEOWISSENSCHAFTEN

Geoökologie M.Sc.

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Organisatorisches

Lehrveranstaltungen Wintersemester 22/23Einklappen

Die Aufstellung der Lehrveranstaltungen ist ohne Gewähr. Es können weitere dazu kommen, es können auch welche gestrichen werden. Bitte kontrollieren Sie die angegebenen Räume vor Vorlesungsbeginn immer auch in cmlife.

Studentische Rechte und PflichtenEinklappen
  • sind grundsätzlich in der Prüfungsordnung geregelt und in der Studienordnung oder im Modulhandbuch detailliert erläutert; die Regelwerke stehen online zur Verfügung
  • der Studierende unterliegt der Pflicht, sich selbst zu informieren; speziell sollten die Regelwerke zurate gezogen werden, bevor Fragen an ein Gremium gerichtet werden; weitere Hilfe vor Kontakt eines offiziellen Gremiums können Kommiliton*innen und die Studienkoordination geben
  • im Sinne eines guten Umgangs miteinander sollten mündliche und schriftliche Anfragen und Anträge freundlich formuliert und vor allem rechtzeitig vorgetragen werden
Prüfungsauschuss/Anrechnung von LeistungenEinklappen
  • Prof. Dr. Eva Lehndorff (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Christoph Thomas (stellvertretender Vorsitz)
  • Prof. Dr. Anke Nölscher
  • Dr. Nele Meyer (Mittelbauvertretung)
  • Julius Fischer (Studierendenvertretung)
  • Maike Rieger (Studierendenvertretung)

erreichbar per Email an pageooekologie@uni-bayreuth.de

Der Prüfungsauschuss ist zuständig für die Anerkennung von Leistungen, die nicht in Ihrem Modulhandbuch aufgeführt sind. Das betrifft Leistungen, die an einer anderen Hochschule z.B. in einem vorangegangenen Studium oder während eines Auslandssemesters erbracht wurden. Die Anerkennung von Einzelveranstaltungen aus Modulen erfordert die zusätzliche Zustimmung des Modulverantwortlichen. Diese ist dem Antrag an den Prüfungsausschuss beizulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Nachteile bei Modulprüfungen entstehen.
Für die frei wählbaren Veranstaltungen ist eine Anerkennung nicht notwendig, soweit die Veranstaltung an der Universität Bayreuth angeboten wird und bei Fremdsprachen die Festlegungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Eine Lehrveranstaltung kann immer nur einem Modul zugeordnet werden. Wenn die Zuordnung nicht passgenau ist, gehen überschüssige Punkte verloren. Zu wenige Punkte in einem Modul können nicht durch zu viele Punkte in einem anderen Modul ausgeglichen werden.

Anträge an den Prüfungsauschuss stellen Sie bitte

  • per Email als pdf mit den entsprechenden Formularen
  • zwingende Angaben: aktuelle Postanschrift des Antragstellers; Unterlagen der Universität, wo die Leistung erbracht wurde (Leistungsnachweis und Modulbeschreibung); eigenhändige Original-Unterschrift
  • Fristen: rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen
AbschlussarbeitenEinklappen
  • Studierende suchen sich eigenständig den betreuenden Dozierenden entsprechend ihren Interessen und Schwerpunkten.
  • Individuelle Absprachen zum Inhalt der Arbeit sind generell möglich.
  • Die Themenvergabe erfolgt durch den betreuenden Dozierenden an der Universität Bayreuth, wenn der Studierende mindestens 80 LP im Studium erreicht hat.
  • Externe Abschlussarbeiten erfordern einen vorherigen Antrag an den Prüfungsausschuss.
  • Anmeldung der Arbeit unter konkretem Titel in cmlife durch den betreuenden Dozierenden.
  • Die Arbeit ist digital beim Prüfungsamt einzureichen, ein paginiertes und gebundenes Exemplar zusätzlich auf Verlangen des Erstgutachters, der Erstgutachterin. Bitte beachten Sie die Hinweise zur digitalen Einreichnung der Abschlussarbeit.

  • Externe Zweitgutachter*innen sind nur auf Antrag beim Prüfungsausschuss unter Angabe triftiger Gründe (z.B. Fachrichtung an der Universität Bayreuth nicht vertreten) sowie nach Überprüfung der Eignung der
    Zweitgutachter*in gemäß Hochschulrahmengesetz möglich

  • Eine Verlängerung ist um 12 Wochen unter Angabe triftiger Gründe auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Triftige Gründe sind entweder inhaltlicher Art (Ausfall eines benötigten Messgeräts, Terminänderungen aufgrund von Witterungseinflüssen, etc.) oder persönlicher Art (Krankheit); Gründe inhaltlicher Art müssen durch Original-Unterschrift des Betreuer auf dem Antrag bestätigt werden; im Krankheitsfall wird ein ärztliches Attest benötigt; die Bearbeitungszeit ruht für die Dauer der Krankschreibung!

VersicherungsschutzEinklappen
  • Nur immatrikulierte Studierende
  • Alle Wegeunfälle zur und von der Universität
  • Alle Pflichtveranstaltungen innerhalb und auch außerhalb der Universität.
  • Unfallversicherung gilt auch für Praktika innerhalb der Universität und Pflichtpraktika (müssen in der Prüfungsordnung aufgeführt sein) außerhalb der Universität.
  • Studierende, die bereits exmatrikuliert sind, aber noch Ihre Graduierungsarbeit beenden, haben nur Versicherungsschutz in den Laborräumen, jedoch nicht auf dem Weg von oder zur Universität.
  • Ein weitergehender Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) ist nicht gegeben. Der Abschluss einer Laborhaftpflichtversicherung ist somit unbedingt notwendig.
  • Die Mitnahme von Studierenden in Fahrzeugen des Freistaates Bayern ist eine unentgeltliche Gefälligkeit. Ein Versicherungsschutz besteht nicht. Dies müssen die Studierenden ggf. noch vor der Fahrt zur Kenntnis nehmen.
    Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist somit notwendig

Verantwortlich für die Redaktion: Jasmin Samimi

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